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Wertermittlung

Eine Wertermittlung einer Immobilie ist vielen Einflüssen und Vorstellungen ausgesetzt. Daher empfiehlt es sich, einen neutralen Gutachter hinzuziehen, der auf Grund seiner Erfahrung und Wissens Ihre Immobilie unabhängig bewertet.

  • Verkehrswertermittlung nach BauGB § 194, „Marktwert /Market Value“
  • In Anlehnung an die ImmowertV und WertR
  • Kurzgutachten, Marktpreisermittlung, Verkehrswertgutachten
  • Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Deutsche Immobilienakademie Freiburg
  • Ständige Fortbildung
  • Einsatz von KI gesteuerte Software

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Baugesetzbuch § 194

„Wenn Du Deinem Nächsten etwas verkaufen willst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlassjahr an, sollst Du es von ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er Dir es verkaufen. Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern, sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern. „

Buch Moses AT